_:vb1283062 "allgemein: zahlenm\u00E4\u00DFige \u00DCberschreitung, speziell beim Wahlrecht: \u00FCber den prozentualen Anteil des Wahlerfolgs hinausgehende Anzahl der Stimmen; speziell in Deutschland: \u00FCber den Anteil der Zweitstimmen hinausgehende Anzahl der Erststimmen"@de .