. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . "1" . . . . . _:b920890 "umgangssprachlich: durch wei\u00DFe (und rote) oder gelbe, quer \u00FCber eine Stra\u00DFe verlaufende Streifen gekennzeichnete Stelle, die anzeigt, dass Fu\u00DFg\u00E4ngern beim Queren der Stra\u00DFe ein Vorrang gegen\u00FCber Kraftfahrern und Fahrradfahrern gew\u00E4hrt werden muss"@de . . _:b920890 .