Meine Eltern sammelten unsere alten Brötchen, um sie zu trocknen, zu reiben und so Semmelbrösel daraus herzustellen.
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Die Kennzeichnung des Produktes »Faschierter Braten« ist bis längstens 14 Tage nach Rechtskraft dieses Bescheides den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72/1993 i.d.g.F., entsprechend zu gestalten, indem die Angabe der zusammengesetzten Zutat »Semmelbrösel« auf dem Etikett mit der Aufzählung ihrer Einzelzutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe ) zu ergänzen ist.
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Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien vom 29. Oktober 2014