veraltet, abwertend: Person, die einer anderen Person rechtswidrig und unter Androhung oder auch Anwendung von Gewalt etwas wegnimmt
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Sie geraten in die Doppelmühle zwischen einem immer brutaler werdenden Arbeitsalltag und den Wegelagerern vom Ballhausplatz, die ihnen am Nachhauseweg weit mehr als die Hälfte des Lohns wieder abknöpfen.
Am 2. Juni sind sie in Zürich; es ist alles glatt gegangen, kein Radbruch, kein Wegelagerer.
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Jan Philipp Reemtsma, in Zusammenarbeit mit Fanny Esterházy: Christoph Martin Wieland. Die Erfindung der modernen deutschen Literatur. C. H. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80070-2, Seite 291 f.
Subject Item
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An den Kaufmannszügen interessierten die Wegelagerer in erster Linie nicht deren Waren, die man hätte weiterverkaufen müssen, um sie zu Geld zu machen, sondern die Kaufleute selbst, für die Lösegelder verlangt wurden, manchmal sogar ›über das Vermögen‹, was die Frankfurter Bittschrift eigens hervorhebt.
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Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3 , Seite 65.