Person, die etwas zu einem frühen Zeitpunkt erwirbt, zu dem andere Interessenten noch nicht kaufen können, meist, weil diese Person ihr Vorkaufsrecht geltend macht
Subject Item
_:vb1361707
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Fehlender Parameter (Hilfe) Abgerufen am 4. Februar 2020.
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Der Verpflichtete ist aber berechtigt zu verlangen, daß der Vorkäufer den Vorkauf auf alle Sachen erstreckt, die nicht ohne Nachteil für den Verkäufer von den übrigen getrennt werden können.