_:vb999504 "[\u2026]; 179 Personen, die im Jahre 1890 auf eine schwarze Liste gesetzt waren, m\u00FCssen sich die Beschuldigung des Baases Graumann gefallen lassen, da\u017Fs sie sich vor 1890 Eigentumsvergehen \u201Aoder Roheiten\u2018 schuldig gemacht haben; ein bestimmter Mann, der allerdings 3 Jahre nach seiner Ma\u017Fsregelung bestraft worden ist, sei \u201Aeine der Polizei wegen seiner vielen vor 1890 erlittenen Bestrafungen bekannte Pers\u00F6nlichkeit\u2018."@de . _:vb999504 "[nicht einsehbar]: [nicht einsehbar]. In: Archiv f\u00FCr soziale Gesetzgebung und Statistik. Band 12, 1971, Seite\u00A0321 (Zitiert nach Google Books)\u00A0."@de .