_:vb961652 "Wie gewebte Spitzen von Zwirn oder Baumwolle sind auch Streifen von Baumwolle, Wolle oder Leinen zu verzollen, welche h\u00E4ckel- oder filetartig gewebt sind, wenn sie auf beiden Seiten Egge, Kante oder Borte haben. (1860)"@de . _:vb961652 "Fehlender Parameter (Hilfe) Abgerufen am 30.\u00A0Januar 2016."@de .