_:vb1193082 "Renate Graber: OeNB munitioniert sich gegen Exvizechef auf. In: Der Standard digital. 21.\u00A0Oktober 2013 (URL, abgerufen am 27.\u00A0Oktober 2013)\u00A0."@de . _:vb1193080 . "1" . _:vb1193081 "Zu ber\u00FCcksichtigen sind Deutungen, da\u00DF es verschiedene Unschuldsvermutungen gebe, deren Inhalt sich je nach den Traditionen einer nationalen Rechtsordnung unterscheide, oder da\u00DF drei nach Entstehung und Inhalt klar geschiedene Normen koexistierten, welche nur die sprachliche Fassung und den Bezug auf den Strafproze\u00DF gemein h\u00E4tten."@de . _:vb1193080 "Strafrecht: beispielsweise in Art. 6 II MRK verankertes und auch aus nationalen Normen ableitbares Prinzip, wonach eine einer Straftat verd\u00E4chtigte oder beschuldigte Person bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat"@de . _:vb1193082 "Zudem beantragt die OeNB die Unterbrechung des Verfahrens, bis zur Erledigung des Strafverfahrens, in dem f\u00FCr Duchatczek die Unschuldsvermutung gilt."@de . _:vb1193081 "Carl-Friedrich Stuckenberg: Untersuchungen zur Unschuldsvermutung. Walter de Gruyter & Co., Berlin/New York 1997, ISBN 3-11-015724-1, Seite\u00A07 (Google Books)\u00A0."@de . _:vb1193082 . _:vb1193081 . .