. . . . . . . . . . . . . . . . . _:vb892929 "Die Klinik und das Monat kann gew\u00E4hlt werden."@de . . . . . . . . _:vb892927 "Pr\u00F6ll-Abschied \u00FCberrascht \u00D6VP. In: news. ORF, 26.\u00A0Dezember 2011, abgerufen am 9.\u00A0M\u00E4rz 2016."@de . . . . . . . . . _:vb892926 . . _:vb892927 "Der Oktober ist auch das Monat der Freispr\u00FCche."@de . _:vb892927 . . . . . . . . _:vb892925 "Ma\u00DF zur Festlegung einer Zeitspanne; der zw\u00F6lfte Teil eines Jahres, der nach dem gregorianischen Kalender 28 bis 31 Tage betragen kann"@de . . _:vb892928 "K\u00FCndigungsfrist bei Handyvertr\u00E4gen sinkt auf einen Monat. In: Der Standard digital. 12.\u00A0November 2015 (URL, abgerufen am 27.\u00A0Februar 2016)\u00A0."@de . . . . . . . . . . . _:vb892930 "Erkenntnis des \u00F6sterreichischen OGH vom 22. Oktober 1991"@de . . _:vb892931 "Au\u00DFer Kraft getretene \u00F6sterreichische Frischfleisch-Hygieneverordnung, \u00A7 14. (7)"@de . . . . _:vb892931 "Beim Transport zu Betrieben, die dem Fleischuntersuchungsgesetz unterliegen, ist ein Dokument (zum Beispiel Lieferschein) mitzuf\u00FChren, das einen Sichtvermerk des Fleischuntersuchungsorganes mit folgenden Angaben enth\u00E4lt: [\u2026] 3. bei tiefgek\u00FChltem Fleisch auch das Monat und das Jahr, in denen es tiefgek\u00FChlt wurde."@de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _:vb892932 . _:vb892925 . _:vb892928 . . _:vb892929 . . _:vb892930 . . _:vb892931 . . . . . . . . . . . . . . . . _:vb892929 "Fehlender Parameter (Hilfe) Medizinische Universit\u00E4t Graz, abgerufen am 9.\u00A0M\u00E4rz 2016."@de . . . . . . _:vb892932 "APA: Kirchen-Austritte: \"Wir kommen kaum mehr nach\". In: DiePresse.com. 1.\u00A0April 2010, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 27.\u00A0Februar 2016)\u00A0."@de . . "1" . _:vb892926 "Jeden Monat suche ich mehrere Beispiele zusammen und trage sie nach."@de . . . . . . . . . . . . . . _:vb892932 "Die endg\u00FCltigen Zahlen f\u00FCr das laufende Monat w\u00FCrden aber erst nach Ostern erhoben."@de . . . . . . . . . . . . . . . . _:vb892928 "Damit sinkt die K\u00FCndigungsfrist bei neuen Vertr\u00E4gen auf ein Monat, branchen\u00FCblich sind derzeit drei Monate."@de . . . . . . _:vb892930 "[Der Kl\u00E4ger] vertritt die Ansicht, da\u00DF der Entziehungsgrund am 1. 10. 1990 eingetreten sei und die Leistung daher noch f\u00FCr das Monat Oktober 1990 geb\u00FChre."@de .