_:vb1449669 . _:vb1449670 . _:vb1449669 "Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses."@de . _:vb1449670 "Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."@de . _:vb1449668 . . _:vb1449670 "\u00A7\u00A01923 BGB"@de . "1" . . _:vb1449668 "Recht: Tod eines Menschen mit gleichzeitigem \u00DCbergang seines Verm\u00F6gens an den oder die Erben"@de .