Recht, Kaufmannssprache, transitiv: den Kauf einer Sache wegen eines verborgenen Mangels vollständig rückgängig machen (Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Ware)
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§ 7a: Für den Kauf eines Sklaven durch einen servus communis habe Marcellus entschieden, daß die berechtigten Miteigentümer den Sklaven nicht pro parte redhibieren können.
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Horst H. Jakobs, Eduard Picker, Jan Wilhelm; Festgabe für Werner Flume zum 90. Geburtstag; Springer, Berlin; 1998; ISBN 978-3540648321 — Seite 17