Schweiz: Behörde, bei der staatlich vorgeschriebene Daten oder Handlungen, die Geburten, Heiraten und Todesfälle betreffen, durch einen Zivilstandsbeamten vorgenommen beziehungsweise registriert werden
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Das Zivilstandsamt prüft nur die Voraussetzungen der Anerkennung, nicht aber, ob der Anerkennende auch tatsächlich der genetische Vater des Kindes ist.
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Lena Rutishauser: Repetitorium Familienrecht. Kurz gefasste Darstellung mit Schemata, Übungen und Lösungen. Orell Füssli, Zürich 2021 (Zitiert nach Google Books)