Zivilrecht: Vertrag, der den Aufbewahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger anvertraute bewegliche Sache zu übernehmen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren und in natura zurückzugeben
Subject Item
_:vb1415883
rdf:value
Die Verwahrung der Ausstellungsstücke findet in trockenen und beheizten Räumen statt, die regelmäßig kontrolliert werden.