oft abwertend: für juristische Laien nur schwer verständliche Formulierungen und Fachwörter der Rechtswissenschaftler
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Das BfV darf auch weiterhin nicht einfach so in einem Bundesland aktiv werden und dort Informationen sammeln. Es muss sich mit der jeweiligen Landesbehörde zuvor abstimmen – sich mit ihr ‚ins Benehmen setzen‘, wie es im Juristendeutsch heißt.
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Tanjev Schultz: Das ändert sich für den Verfassungsschutz. In: sueddeutsche.de. 24. März 2015, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Februar 2021) .